Der sogenannte Dachfangschutz macht aus dem Arbeits- ein Schutzgerüst. Es dient der Absicherung der arbeitenden Handwerker und verhindert den Absturz bzw. gewährleistet das Auffangen von absturz­gefährdeter Personen. Den Dachrand zu sichern, gehört mit zu den wichtigsten Maßnahmen, die im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen bei Arbeiten auf Gebäudedächern zu ergreifen sind. Absturzsicherungen werden bei hochgelegenen Arbeitsplätzen auf Dächern mit einer Neigung von 20° bis 60° angewandt. Insbesondere bei Arbeiten im Bereich der sogenannten „Traufe“ oder auf der Dachfläche. Darüber hinaus sind sichernde Vorkehrungen in folgenden Arbeitssituationen einzurichten:

  • an Verkehrswegen über Stoffen, in denen man versinken kann (z.B. Wasser)
  • an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bei mehr als 2m Absturzhöhe
  • an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bei mehr als 5m Absturzhöhe bezogen auf Traggerüste